Hier findest du alle Informationen zum Anmeldeprozess:
Die Anmeldung Der Anmeldezeitraum für das Sommerferienprogramm 2026 ist von Montag den 15. Juni bis Sonntag, den 28. Juni. Erst im Anschluss werden die Plätze vergeben. Sie erhalten dann eine E-Mail mit dem Link zum Veranstaltungspass und der Info bei welcher Veranstaltung ihr Kind einen Platz bekommen hat.
Was wird zur Onlineanmeldung benötigt? • eine gültige E-Mailadresse • Die Daten der Kinder (Geburtstag, Adresse, usw.)
Wer kann sich anmelden? Alle Kinder und Jugendlichen zwischen 6 und 14 Jahren (je nach Veranstaltung), die in Ihringen oder Wasenweiler wohnen und falls noch Plätze frei sind, auch Gastkinder.
Bezahlung Die Bezahlung erfolgt von Montag, den 13. Juli - Freitag, 24. Juli im Bürgerbüro des Rathauses. Bitte die Öffnungszeiten beachten. Bringen Sie bitte den ausgedruckten und unterschriebenen Veranstaltungspass sowie den passenden Teilnahmebeitrag mit. Wenn ein Kind von der Warteliste nachrückt, ist der Unkostenbeitrag am Tag der Veranstaltung direkt vor Ort zu bezahlen.
Wie kommen die Kinder zu den Veranstaltungen? Bei den jeweiligen Veranstaltungen ist der Treffpunkt sowie die Uhrzeit angegeben. Bitte bringen Sie Ihre Kinder pünktlich zu den Veranstaltungen bzw. geben Sie bei der Anmeldung an, ob Ihr Kind alleine nach Hause gehen darf. Aus Datenschutzgründen dürfen wir die Teilnehmendenlisten nicht veröffentlichen.
Wie werde ich über Änderungen im Sommerferienprogramm informiert? Die aktuellen Termine und Änderungen werden auf der Seite https://ihringen.feripro.de veröffentlicht. Sie werden kontaktiert, falls eine Veranstaltung ausfällt. Falls ihr Kind doch nicht an einer Veranstaltung teilnehmen kann, setzten Sie uns bitte mindestens 72 Stunden vor der Veranstaltung in Kenntnis, damit Kinder von der Warteliste nachrücken und eventuelle Kosten erstattet werden können, ansonsten ist dies leider nicht möglich.
Versicherungsschutz Die Gemeinde schließt eine eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Forderungen bei eventuellen Schäden und Verlusten sind daher über die Gemeindeverwaltung an die entsprechende Versicherung zu richten. Weder von der Gemeinde noch vom Versicherungsträger werden Schäden gedeckt, die durch mutwilliges Verhalten eines Teilnehmenden verursacht werden. Das Gleiche gilt für grobe Fahrlässigkeit. Der Leitende der Veranstaltung kann Teilnehmende ausschließen, wenn diese die Veranstaltung erheblich stören und dadurch die ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann. Alle angemeldeten Teilnehmenden und Betreuende sind während des Sommerferienprogramms versichert, einschließlich für den Hin- und Rückweg der jeweiligen Veranstaltung.
Wir wünschen euch tolle Sommerferien und viel Spaß bei den Veranstaltungen! Gemeinde Ihringen
Anmeldung möglich ab 15. Juni 2026 08:00
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